Freitag, 31 Januar 2014 09:55

Gnadenfrist für Spätrückkehrer

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- Wie Unversicherten und Nichtzahlern bis 31.12.2013 bis zu mehr als 10 TEUR erlassen wird –

Amnestie für Unversicherte

Unversicherte in der PKV müssen ihrer Versicherungspflicht nachkommen – doch dies kostet sie bis zu mehr als 10 TEUR Nachzahlung für rückständige Versicherungsprämien seit 2009. Das hat viele bisher davon abgehalten, wodurch sich diese Hürde Monat für Monat erhöht. Einmalig und nur noch bis Jahresende 2013 können sie nun aber nach dem Willen des Gesetzgebers ganz ohne Nachzahlungen sich privat versichern – und die PKV muss sie auch aufnehmen.

Versicherungspflicht für einmalig 600 EUR erfüllbar

Auch Schwerkranke und Ältere muss die PKV mindestens im Basistarif aufnehmen – im Dezember 2013 kostet dies maximal 610,31 EUR. Dazu kommt noch der auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung begrenzte Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung. Der Beitrag von bis zu über 600 EUR muss nicht abschrecken – denn wird nach dem ersten kein weiterer Beitrag zur Krankenversicherung mehr bezahlt, kommt man automatisch in den Notlagentarif für monatlich um die 100 EUR. Dort werden mindestens Behandlungen bei akuten Erkrankungen bezahlt – und dies sogar auch ohne jedwede weitere Prämienzahlung. Die gesetzliche Versicherungspflicht für die Krankenversicherung erfüllt man damit trotzdem – auch ohne jede weitere Beitragszahlung. Kündigungen der PKV wegen Zahlungsverzug sind bereits seit 2009 gesetzlich untersagt. Besser als weiter unversichert ist dies auf jeden Fall – und die einmalige Amnestie für bisher Unversicherte und Spätrückkehrer auf Streichung aller aufgelaufenen Strafzuschläge bei Antrag vor dem 31.12.2013 sollte niemand verstreichen lassen.

Für Hilfebedürftige wird es noch günstiger

Tritt – ggf. auch erst durch die Beitragsverpflichtung – Hilfebedürftigkeit ein, wird auch für Nichtzahler bei Krankheiten wieder voll geleistet. Außerdem sinkt dann der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte, und wenn dann immer noch Hilfebedürftigkeit besteht, halbiert er sich durch staatlichen Zuschuss nochmals – doch kann auch der ganze Beitrag vom Staat finanziert werden.

Pflegeversicherung sollte gezahlt werden

Einzig die Pflegeversicherung sollte in jedem Falle bezahlt werden, wenn er nicht bei Hilfebedürftigen vom Staat übernommen wird, sonst droht hier sogar ein Bussgeld. Dies bedarf sorgsamer Zweckbestimmung von Überweisungen.

Manchmal sogar mehr Leistung im Notlagentarif

Vorteil des Notlagentarifes für Nichtzahler ist jedenfalls auch, daß alle Wartezeiten – auch für Zahnbehandlung, notwendige Psychotherapie oder bei Schwangerschaft ebenso entfallen wie Selbstbehalte. Ferner werden auch keine Risikozuschläge und kein Zuschlag zur Prämienermäßigung im Alter erhoben, so dass es auch für diejenigen, die den Beitrag von rund 100 EUR monatlich zahlen, dabei bleibt. Durch Nachzahlung aller Rückstände – zu denen noch monatlich 1 % Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten hinzukommen – kommt man zum Ersten des übernächsten Monats wieder in den Ursprungstarif mit dann auch wieder voller Leistungspflicht zurück.

Nach der Amnestie - ab 01.01.2014

Seit 01.01.2009 hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht für Alle eingeführt. Wer sich nicht versichert hat, muß seitherige Prämien nachbezahlen. Die ersten sechs Monatsbeiträge voll, und danach für jeden Monatsbeitrag 1/6stel. Diese faktische wirtschaftliche Diskriminierung hat viele Unversicherte davon abgehalten, sich „freiwillig“ der gesetzlichen Pflicht entsprechend wieder zu versichern. Auch aus Scham wurden vielfach die Optionen einer Insolvenz im In- oder Ausland bislang selten genutzt, um sich von den Altlasten zu befreien.

Die zum Jahresende 2013 befristete Amnestie bietet faktisch einen Schuldenerlaß, den es jedoch nur bei rechtzeitigem Antrag gibt. Dies sowie die Möglichkeiten des Notlagentarifs im Einzelfall als Handlungsoption zu prüfen betrifft rund 150.000 Nichtversicherte sowie weitere rund 150.000 Nichtzahler. Für beide Gruppen hat der Gesetzgeber unterschiedliche Optionen eröffnet. Für bereits Versicherte werden die Altschulden großenteils automatisch erlassen – auch die Umstellung in den preiswerten Notlagentarif erfolgt rückwirkend ab Ruhendstellung wegen Zahlungsverzug. Für Unversicherte hingegen greifen ab 2014 wieder die vollen Nachzahlungspflichten ggf. bis 2009 zurück, wenn sie den Schuldenerlass bis Ende 2013 nicht nutzen.

Versicherungsnehmer haben nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einen Anspruch darauf, rechtzeitig gemahnt zu werden, um als bereits PKV-versicherte zeitnah in den Notfalltarif zu kommen. Zudem ist der Versicherer von sich aus zur Beratung verpflichtet, vielfach selbst wenn ein Versicherungsmakler eingeschaltet ist, denn die Nichtzahlung von Versicherungsprämien signalisiert einen wirtschaftlichen Notfall und drängt einen Beratungsbedarf auf. Ob der Versicherer dann korrekt beraten hat, können später unabhängige Fachleute überprüfen, bevor ein Schadensersatz in den Raum gestellt wird.

Versicherung im Notlagentarif der PKV

Neben den niedrigen Kosten von rund 100 Euro Monatsprämie sieht dieser Tarif jedes PKV-Versicherers keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse und keinen Selbstbehalt vor, § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Bezahlt wird der Aufwand für Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen, sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft bei Erforderlichkeit.

Im Notlagentarif kann man bleiben, frei nach dem Motto „ich bezahle meine Sturmversicherung erst, wenn ein Unwetter angekündigt worden ist“, also solange kaum ein Arztbesuch wirklich ansteht.

Endet der Notfalltarif, kommt der Versicherungsnehmer zurück in seinen vorherigen Tarif, meist eine Krankenvollversicherung. Bis zu 25% der Prämie des Notlagentarifes werden aus der Alterungsrückstellung des vorherigen Tarifes finanziert, die aber im Übrigen erhalten bleibt und weiter verzinst wird.

Zur Versicherung im Notlagentarif kommt es, wenn der Rückstand des Versicherungsnehmers mehr als einen Monatsbeitrag beträgt. Dann setzt der Versicherer sein Mahnverfahren in Gang, und es kommt zur Umstellung in den Notlagentarif. Erst wenn die Rückstände, einschließlich Mahnkosten und Säumniszuschlägen bezahlt sind, ist der Weg für die Rückkehr in den vorherigen Tarif der PKV offen. Derweil sind Vorsorgeuntersuchungen, Dinge der Lebensgestaltung, nur wünschenswerte aber nicht akut erforderliche Behandlungen und nahezu aller Zahnersatz sowie Heilmittel selbst zu bezahlen, wenn man darauf nicht solange verzichten möchte.

Strategie zur Prämienoptimierung in der PKV für Jedermann

Wenn relativ Gesunde sich bis zu bevorstehenden teureren Behandlungen für nicht Akutes gezielt durch Nichtzahlung zeitweise in den Notlagentarif zwecks Beitragsoptimierung abmelden, könnte ein PKV-Optimierer sparen – also jeder Vollversicherte, bei dem sich diese Option am Ende rechnen kann. Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgegebene Regularien, die jeder PKV-Versicherte völlig legal für sich strategisch ausnutzen könnte. Den Nachteil haben die übrigen Versicherten, denn jeder gesunde Beitragsoptimierer im Notlagentarif fehlt im Ursprungstarif, bis auf die Zeit, in der er dorthin zur Inanspruchnahme teurerer Behandlungen wieder zurückkehrt, nur um nach deren Abschluss wieder durch Nichtzahlung sich in den weit preiswerteren Notlagentarif zu verabschieden. Zwangsläufig zahlen dies alle übrigen Versicherten durch daraus folgende Beitragserhöhungen mit. Umso mehr lohnt sich dann in der Folge die Optimierung durch den Notlagentarif. Es bleibt nur zu hoffen, dass solche Entsolidarisierung sich auf diejenigen beschränkt, die sich ihren Beitrag wirklich nicht mehr leisten können, und dass deren Zahl nicht zu stark zunimmt.

*von Dr. Johannes Fiala, RA (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und

Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de).

Gelesen 2895 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 03 September 2014 18:13
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