Auch als gesetzlich versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden.
Viele gesetzlich versicherte kennen diese Möglichkeit nicht, würden aber gerne die Leistungen im Bereich der ambulanten Versorgung, der stationären Versorgung und der zahnmedizinischen Versorgung in Anspruch nehmen.
Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V kann in diesem Bereich als Lösung für Ihren Kunden sein.