Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (2)

Auch jetzt Anfang 2014 geht durch die Änderungen der neuen Kündigungsmöglichkeiten im Bereich § 205 VVG das Jahresendgeschäft weiter.

Hier im § 205 ist neu geregelt, dass bei einer Beitragsanpassung „[…] hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung […]“ gekündigt werden kann. Um dem Kunden ein passendes Vergleichsangebot zu berechnen steht Ihnen KV-LIVE zur Verfügung. Hier können Sie durch Eingabe des bestehenden Tarifes und neuen Preises beim Alttarif ein Vergleich anfertigen, der es Ihnen und Ihrem Kunden hilft Tarife miteinander zu vergleichen.

Holen Sie sich hier einen kostenlosen Testzugang und probieren Sie es direkt aus. http://produkte.versicherungsmaklersoftware.de/index.php?id=DR-KV

Bei Fragen zur Anwendung steht Ihnen Emanuel Römer unter der Nummer: 089 - 61399101 zur Seite.

Samstag, 12 Oktober 2013 17:03

Kostenerstattung

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Auch als gesetzlich versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden.

Viele gesetzlich versicherte kennen diese Möglichkeit nicht, würden aber gerne die Leistungen im Bereich der ambulanten Versorgung, der stationären Versorgung und der zahnmedizinischen Versorgung in Anspruch nehmen.

Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V kann in diesem Bereich als Lösung für Ihren Kunden sein.